Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber - LHV Lohnsteuerhilfe e. V. - Beratungsstelle Münster

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Kinderbetreuungskosten
Ihr Arbeitgeber kann die Betreuung Ihrer Kinder steuer- und abgabenfrei bezahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind.
Voraussetzung:
Ihr Kind wird nicht zu Hause betreut bzw. geht noch nicht zur Schule.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Arbeiten beide Elternteile kann nur ein Arbeitgeber den Zuschuss zahlen.




Internet-/Telefonkosten
Pauschale Ermittlung der Telefonkosten
Der Arbeitnehmer führt von seinem privaten Telefonanschluss betriebliche Gespräche. Der Arbeitgeber darf ihm pro Monat  20 % lohnsteuerfrei erstatten.
Alternativ: Telefoniert der Arbeitnehmer häufig aus beruflichen Gründen von zu Hause aus, kann der Arbeitgeber den Telefonanschluss in der Wohnung seines Arbeitnehmers als betrieblichen Telefonanschluss anmelden. Die Kosten sind  für den Arbeiteber zu 100 % Betriebsausgaben. Die private Nutzung durch den Arbeitnehmer ist unabhängig von der Höhe gem. § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei.



Monatskarte für den Nahverkehr/Tankgutschein
Ihr Chef kann Ihnen ein Ticket für den Nahverkehr zahlen oder einen Tankgutschein steuerfrei zahlen.
Voraussetzung:
Die Kosten für das Ticket bzw. den Tankgutschein dürfen einen Betrag in Höhe von 44,- Euro nicht übersteigen.
Der Tankgutschein muss auf eine bestimmte Literzahl ausgestellt sein und darf nur gegen Benzin getauscht werden.
Jeweils nur ein Gutschein bzw. Ticket pro Monat.  






Förderung der Gesundheit
Für Gesundheitsmaßnahmen, wie Bewegungsprogramme, Ernährungstipps, Stressbewältigung, Nichtraucherprogramme, kann Ihr Chef Ihnen bis zu 500 EURO steuerfrei pro Jahr zukommen lassen.
Voraussetzung:
Mitgliedsbeitrage an Sportvereine oder Fitnesstudios dürften nicht bezahlt werden.
Der Betrag ist auf 500 Euro beschränkt.






Fortbildung
Wenn Sie sich fortbilden, kann die Fortbildungsveranstaltung von Ihrem Arbeitgeber bezaht werden.
Voraussetzung:
Die Inhalte der Fortbildung müssen mit Ihrem Job zusammen hängen.







Umzug
Wenn Sie umziehen - aus beruflichen Gründen - kann der Umzug von Ihrem Chef bezahlt werden.
Voraussetzung:
Berufliche Veranlassung









Personalrabatt
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Mitarbeiterrabatt gewähren.
Voraussetzung:
Der Betrag darf 1.080 Euro nicht übersteigen.
Der Rabatt darf nur für Produkte oder Dienstleistungen aus dem eigenen Haus gewährt werden.





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