Rund um die Steuerklassen - LHV Lohnsteuerhilfe e. V. - Beratungsstelle Münster

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Welche Steuerklassen gibt es und was sagen sie aus



Jedem Arbeitnehmer wird eine Lohnsteuerklasse zugewiesen. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Sie sind Grundlage für die Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer und damit des Lohns/Gehalts.
Welche Steuerklasse gilt für wen?
In erster Linie richtet sich die zugeordnete Steuerklasse nach dem Familienstand. Alleinstehenden bekommen automatisch vom Finanzamt die Steuerklasse I zugewiesen. Alleinerziehende bekommen einen höheren Entlastungsbetrag und sind in Steuerklasse II wiederzufinden. Wer mehrere Jobs hat, bekommt für den zweiten Job (mit Ausnahme eines sog. „Mini-Jobs“ bis 450,- €) die Steuerklasse VI automatisch zugeordnet.



Eheleute können zwischen drei verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen                  


  • entweder Steuerklasse III und V,
  • Steuerklasse IV/IV oder
  • Steuerklasse IV/IV mit Faktor
Letzte Steuerklasse ist seit dem Jahr 2010 möglich. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. So können Sie eine Steuernachzahlung vermeiden.





Steuerklasse ändern…?                                        



Ihre Steuerklasse ändert sich bei
    • Heirat
    • Trennung oder Scheidung.
    • Tod
    • Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden
    • Aufnahme eines Nebenjobs, für den Sie eine zweite Lohnsteuerkarte brauchen.

Wie kann ein Ehepaar seine Steuerklasse wechseln?
Ein Steuerklassenwechsel muss beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Hierzu benötigen Sie das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten". Wer geheiratet hat, benötigt auch das Familienstammbuch.

Was passiert mit meiner Steuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn Sie Ihren Job verloren haben und Arbeitslosengeld beziehen, ist die Steuerklasse erst einmal unerheblich. Probleme gibt es nur, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechseln möchten (bei Verheirateten). Hier stimmt die Agentur für Arbeit nur zu, wenn diese auch eine niedrigere Leistung an Sie auskehren muss.







Tabellarische Übersicht Steuerklassen               



SteuerklasseFamilienstand
Monatlicher Brutto-Arbeitslohn
steuerfrei bis
Ia) Ledig
b) Verheiratet
wenn getrenntlebend
945 EURO
IIAlleinerziehend1.077 EURO
IIIa) Verwitwet
b) Verheiratet wenn Steuerklasse V beim Partner
1.788 EURO
IVVerheiratet
wenn beide Steuerklasse IV
945 EURO
VVerheiratet
wenn Partner Steuerklasse III
105 EURO
VILedig und Verheiratet
bei mehreren Jobs ab dem zweiten Job, mit Ausnahme eines sog. "Mini-Jobs" bis 450 EURO
0 EURO



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