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Welche Steuerklasse gilt für wen?
In erster Linie richtet sich die zugeordnete Steuerklasse nach dem Familienstand. Alleinstehenden bekommen automatisch vom Finanzamt die Steuerklasse I zugewiesen. Alleinerziehende bekommen einen höheren Entlastungsbetrag und sind in Steuerklasse II wiederzufinden. Wer mehrere Jobs hat, bekommt für den zweiten Job (mit Ausnahme eines sog. „Mini-Jobs“ bis 450,- €) die Steuerklasse VI automatisch zugeordnet.
Ihre Steuerklasse ändert sich bei
Wie kann ein Ehepaar seine Steuerklasse wechseln?Ein Steuerklassenwechsel muss beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Hierzu benötigen Sie das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten". Wer geheiratet hat, benötigt auch das Familienstammbuch.Was passiert mit meiner Steuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?Wenn Sie Ihren Job verloren haben und Arbeitslosengeld beziehen, ist die Steuerklasse erst einmal unerheblich. Probleme gibt es nur, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechseln möchten (bei Verheirateten). Hier stimmt die Agentur für Arbeit nur zu, wenn diese auch eine niedrigere Leistung an Sie auskehren muss.
Steuerklasse | Familienstand | Monatlicher Brutto-Arbeitslohn steuerfrei bis |
I | a) Ledig b) Verheiratet wenn getrenntlebend | 945 EURO |
II | Alleinerziehend | 1.077 EURO |
III | a) Verwitwet b) Verheiratet wenn Steuerklasse V beim Partner | 1.788 EURO |
IV | Verheiratet wenn beide Steuerklasse IV | 945 EURO |
V | Verheiratet wenn Partner Steuerklasse III | 105 EURO |
VI | Ledig und Verheiratet bei mehreren Jobs ab dem zweiten Job, mit Ausnahme eines sog. "Mini-Jobs" bis 450 EURO | 0 EURO |