Beitragsordnung
Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,- € inkl. MwSt. Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.
Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gem. nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnamen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:
Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogende Einnahmen (z. B Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfeie Bezüge aus Bundes- oder Landeskassen), durch den arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldszahlungen.
Der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäaften, aus Kapitalvermögen. Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Jahres zusammengerechnt und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind:
Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR ohne MwSt. | Mitgliedsbeitrag in EUR mit MwSt. |
1 | bis 10.000,- | 37,82 | 45,- |
2 | 10.001,- bis 20.000,- | 58,82 | 70,- |
3 | 20.001,- bis 30.000,- | 75,63 | 90,- |
4 | 30.001,- bis 40.000,- | 100,84 | 120,- |
5 | 40.001,- bis 50.000,- | 117,65 | 140,- |
6 | 50.001,- bis 75.000,- | 151,26 | 180,- |
7 | 75.001,- bis 100.000,- | 201,68 | 240,- |
8 | 100.001,- bis 125.000,- | 268,91 | 320,- |
9 | 125.001,- bis 180.000,- | 327,73 | 390,- |
10 | ab 180.001,- | 386,55 | 470,- |
Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.
Beitragserhebung
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein per Lastschriftverfahren eingezogen. In Ausnahmefällen ist auch eine Bar- oder Rechnungszahlung möglich.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.