Arbeiten & Reisen - LHV Lohnsteuerhilfe e. V. - Beratungsstelle Münster

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:




Die Pendlerpauschale
Jeder Arbeitnehmer, der von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz geht oder fährt, ist ein Pendler. Egal, wie weit die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist, ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, dem Mofa oder Motorrad, mit Bus oder Bahn, dem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel. Die Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, der nicht von Zuhause aus arbeitet. Für jeden zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegten Kilometer gibt es vom Staat 0,30 €. Die Entfernungspauschale kann nur für die Tage angesetzt werden, an denen der Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt hat. Berücksichtigt werden nur die vollen Kilometer der einfachen Entfernung.



Auch kann die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angesetzt werden, die Aufwendungen müssen glaubhaft oder nachgewiesen werden. Hierfür können jedoch nicht mehr als 4.500 Euro im Jahr abgesetzt werden.



Reisekosten:
Sofern Ihr Chef die Kosten für Benzin oder Übernachtung bei dienstlich veranlassten Fahrten nicht übernimmt, springt der Fiskus ein. Arbeitnehmer, die für ihren Beruf oder ihre berufliche Weiterbildung Geld ausgeben, werden vom Staat unterstützt.

Bedingung ist jedoch, dass es sich um eine echte Dienstreise handelt und dass Sie entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Ihrem Privatfahrtzeug fahren. Jeden gefahrenen Kilometer einer Dienstreise unterstützt der Staat mit mindestens fünf und höchstens 30 Cent. Der Fiskus unterscheidet mit welcher Art Fahrzeug Sie die Dientreiste angetreten haben: ab 2014 gilt: für das eigene Auto erstattet das Finanzamt 30 Cent pro Kilometer, für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug - dazu zählen Motorrad, Motorroller und Moped - 20 Cent. Wer mit dem Fahrad unterwegs ist, geht leer aus.

Es kann sich auch das Führen eines Fahrtenbuches lohnen. Ein Fahrtenbuch rechnet sich für Sie, wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, z. B. zu Kunden, Filialen oder Baustellen etc. fahren. Ein Fahrtenbuch zahlt sich umso mehr aus, je niedriger die Gesamtkosten für das Auto sind. Ein Fahrtenbuch soll aufzeigen, wie viele private und wie viele berufliche Fahrten Sie machen. Jede Fahrt muss also getrennt nach beruflichem und privatem Zweck notiert werden.


Doppelte Haushaltsführung:
Seit Anfang 2014 ist geregelt, dass Sie maximal 1.000 Euro im Monat als Kosten für Ihre Zweitwohnung absetzen können. Außerdem hat der Gesetzgeber neu definiert, wie weit die Entfernungen zwischen der für den Job gemieteten Wohnung, dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstelle sein dürfen.
Die Zweitwohnung darf nur halb so weit von der Arbeit entfernt sein wie das Zuhause. Damit entstehen Kosten, die man ohne Zweitwohnung nicht hätte. Weil man die zweite Bleibe aber braucht, um den Job auszuüben,  kann man diese zusätzlichen Kosten von der Steuer absetzen

Auch neu geregelt seit 2014: Als Mieter einer Zweitwohnung müssen Sie mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen.
Gemietete Zweitwohnung: Folgende Ausgaben können Sie absetzen
  • Kosten für die Suche Ihrer Zweitwohnung, Suchanzeigen sowie Maklergebühren.
  • Renovierungsarbeiten: Streichen, Tapezieren, Teppich ausbessern oder Parkett legen etc. 
  • Umzugskosten: Kartons, Umzugswagen, Einräumhelfer.
  • Kosten für Ihre allererste Fahrt zur Zweitwohnung: 30 Cent pro Kilometer.
  • Kosten für eine Fahrt nach Hause unter der Woche: 30 Cent pro Kilometer oder stattdessen ein 15-minütiges Telefongespräch einmal in der Woche zu einem Euro pro Gesprächsminute, also 15 Euro pro Woche. 
  • 24 Euro Verpflegungspauschale, also Essen und Trinken, für jeden Tag in den ersten drei Monaten, die Sie in Ihrer Zweitwohnung am Arbeitsort verbringen.
  • 12 Euro Verpflegungspauschale für die Tage, an denen Sie in den ersten drei Monaten in der neuen Zweitwohnung nach Hause oder zurück an Ihren Arbeitsort fahren.
  • Kosten für "notwendige" Einrichtungsgegenstände wie Küche, Bett, Schrank, Tisch, Stühle. Als notwendig gelten alle Gegenstände, die laut Regelung des Finanzgerichts Köln "zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind".
  • Miete, Strom, Gas, Wasser, Reinigung von Keller oder Treppenhaus o.ä., Müllabfur, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Steuer – sämtliche Kosten für Ihre Zweitwohnung am Arbeitsort.
  • Kosten für Kfz-Stellplätze
Gekaufte Zweitwohnung: Diese Kosten können Sie absetzen
Auch wenn Sie die Zweitwohnung kaufen statt mieten, können Sie Kosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten, Zinsen für den Kauf der Wohnung aufgenommener Kredite, Renovierungskosten, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer.
Auch hier gilt die Obergrenze von 1.000 Euro monatlich (s. o.).
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü